Kursbeitrag und BAföG
Der biodynamische Meisterkurs für Gartenbau und Landwirtschaft ist ein privates Angebot von Praktiker*innen für Praktiker*innen. Wir erhalten als solches keine staatliche Unterstützung.
Die Finanzierung des Kurses basiert daher auf drei Säulen:
- Spenden aus der Gesellschaft
- Einem Kursbeitrag der Teilnehmenden
- Einem Kursbeitrag der Meisterbetriebe
Was bedeutet das konkret für Dich?
Der Kursbeitrag für Dich als Teilnehmer*in beläuft sich auf 18.000 € insgesamt, bzw. 9.000 € pro Jahr. Für den Meisterbetrieb beträgt der Kursbeitrag insgesamt 2.000 €.
Der Meisterkurs ist durch das Aufstiegs-BAföG förderbar, was bedeutet, dass Du den Kursbeitrag teilweise über das Aufstiegs-BAföG finanzieren kannst. Das Aufstiegs-BAföG fördert die Kursgebühren bis zu 15.000€. Dieses ist einkommensunabhängig und besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem Darlehen. Das verbleibende Darlehen (7.500€) kann Dir zum Teil oder sogar vollständig erlassen werden, bspw. dann, wenn Du die Meisterprüfungen erfolgreich abschließt (50% Nachlass).

Rechenbeispiel:
förderfähige Kursgebühren | 15.000,00 € |
davon als Zuschuss | 7.500,00 € |
davon als Darlehen | 7.500,00 € |
Darlehensvergünstigung nach bestandener Meisterprüfung (50%) | 3.750,00 € |
restliches Darlehen* | 3.750,00 € |
*unter bestimmten Bedingungen kann auch dieser Teil weiter reduziert werden. Genauere Informationen sind unter www.aufstiegs-bafoeg.de zu finden | |
Das hier dargestellte Rechenbeispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung. Es lassen sich keinerlei Rechtsansprüche ableiten. |
Über die genauen Bedingungen und die Antragsstellung kannst Du Dich hier informieren:
www.aufstiegs-bafoeg.de
Die Ampel-Regierung hatte ein Änderungsgesetz für das AFBG bereits in zweiter Lesung in den Bundestag eingebracht. Die förderfähigen Kursgebühren sollten auf 18.000€ angehoben werden und die Modalitäten verbessert werden. Dieses Gesetz wurde Fraktionsübergreifend positiv bewertet. Leider kam es im alten Bundestag nicht mehr zu einer Verabschiedung.
Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ist nun Folgendes vereinbart:
„Mit einer Reform wollen wir das Aufstiegs-BAföG attraktiver und unbürokratischer machen. Wir werden in die Gebührenfreiheit der Aufstiegsfortbildung einsteigen, Unterstützungsinstrumente für Teilzeitmaßnahmen schrittweise erweitern und eine zweite Aufstiegsfortbildung auf gleicher Fortbildungsstufe zunächst für Mangelberufe förderfähig machen.“
Wir gehen davon aus, dass somit mindestens die von der Ampel-Regierung angestoßenen Verbesserungen im AFBG umgesetzt werden und sich somit die Förderbedingungen nochmal verbessern werden.
Sollte die Finanzierung des Kursbeitrages für dich eine Hürde darstellen, sprich uns gerne an. Gemeinsam werden wir eine Lösung finden.
Wenn Du weitere Fragen zur Finanzierung des Kurses oder zum BAföG hast, melde Dich gern bei uns:
Tel.: 07551 8347947 oder über das Kontaktformular