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Häufig gestellte Fragen

1. Was sind die Aufnahmebedingungen?

Die Auszubildenden sind mindestens 18 Jahre alt. Sie haben einen
Ausbildungsplatz auf einem der Mitgliedsbetriebe. Nachdem eine schriftliche
Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf und einem Motivationsschreiben bei
der Schule eingegangen ist, entscheidet das Kollegium ab dem 1. Juli über die
Aufnahme der BewerberIn. Hier geht’s zum Bewerbungsformular.

2. Benötige ich als erstes einen praktischen Ausbildungsplatz?

Ja. Und zwar auf einem der Mitgliedsbetriebe der LBS.
Eine Liste der in Frage kommenden Betriebe wird auf Anfrage per Mail zugeschickt.

3. Wie lange dauert die Ausbildung? Gibt es eine Ausbildungsverkürzung?

Die Ausbildung geht regulär 36 Monate. Mit der Fach- oder der Allgemeinen
Hochschulreife oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung kann eine
Lehrzeitverkürzung auf 24 Monate beantragt werden.
Abweichend davon kann die Lehre auf dem Betrieb bspw. schon ein halbes Jahr
eher also im Frühjahr beginnen.

4. Wie lange geht die Landbauschule?

Die Landbauschule startet im Oktober ihren Blockunterricht. Dieser erfolgt in 12
einwöchigen Blöcken in 2 Winterhalbjahren und dazwischen liegende
Sommerschultagen. Die Landbauschule endet im März des übernächsten
Jahres. Also 1,5 Jahre.

5. Entstehen Schulkosten?

Für die Auszubildenden gibt es eine einmalige Aufnahmegebühr von 200 €.

6. Entstehen weitere Kosten?

Eine einfache Übernachtungsmöglichkeit für weit anreisende Auszubildende
steht gegen eine Gebühr von 15,00 €/Nacht zur Verfügung.
Eurythmie- oder Gymnastikschuhe müssen von den Auszubildenden angeschafft
werden.

7. Wann ist Anmeldeschluss?

Anmeldeschluss ist der 30. Juni.

8. Wo wohnen die Auszubildenden?

Nach Absprache und Möglichkeit auf dem Betrieb oder in individuellen
Wohnverhältnissen.

9. Gibt es während der Ausbildung eine Bezahlung?

Die Bezahlung wird über den Ausbildungsvertrag mit dem Betrieb geregelt.
Tariflich ist das aktuell eine gestaffelte Vergütung von ca. 750,00 € im ersten bis zu ca. 1000,00 € im dritten Ausbildungsjahr.

10. Welchen Abschluss kann ich bei der Landbauschule machen?

Ziel der betrieblichen Ausbildung in Kooperation mit der Landbauschule ist der
staatliche Abschluss als LandwirtIn oder GärtnerIn.
Für den Besuch der Landbauschule erhält man eine Schulbescheinigung.

11. Gibt es eventuelle Fördermittel?

Abhängig von Einkommensverhältnissen, Alter und Lebensumständen kann
Berufsausbildungsbeihilfe beim Land Ba-Wü beantragt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen (bis zum Alter von 25 Jahren) kann auch
eine Unterstützung durch Kindergeld i.d.R. über die Arbeitsagentur beantragt
werden.
Eine Umschulung kann ggfs. vom Arbeitsamt unterstützt werden.

12. Muss ein Hofwechsel während der Ausbildung stattfinden?

Da die Ausbildungszeit in der Regel auf 24 Monate verkürzt wird, ist ein Wechsel
eher unüblich.